"Kostenerstattung" der Psychotherapie bei einem approbierten Psychotherapeuten

Sie suchen schon lange einen Psychotherapieplatz? Sie können jedoch keinen kassenzugelassenen Psychotherapeuten mit freiem Therapieplatz finden?
Sie leiden unter Ihren Beschwerden und eine Wartezeit ist für Sie unzumutbar?

Dann finden Sie hier detaillierte Informationen zur "Kostenerstattung". Dies ist eine gesetzlich geregelte Möglichkeit, Psychotherapie mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bei einem approbierten Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung abzurechnen:

Informationsflyer Kostenerstattung der DeutschenPsychotherapeutenVereinigung

Ratgeber "Kostenerstattung" der BundesPsychotherapeutenKammer

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der DeutschenPsycotherapeutenvereinigung. Bitte prüfen Sie erst die Bedingungen, ob die Möglichkeit der Abrechnung in der Kostenerstattung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkassegegeben ist.

Kolleginnen und Kollegen finden interessante Informationen zur Kostenerstattung  hier.

 

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