Rechtliche Rahmenbedingungen

Als Psychotherapeutin ist es mir wichtig, Transparenz und eine offene Atmosphäre zu schaffen, selbstverständlich auch, was Ihre Verpflichtungen und Ihre Rechte bei einer Psychotherapie angeht.

Vor Beginn einer Psychotherapie bin ich als Psychotherapeutin verpflichtet, Ihr Kind und auch Sie, umfassend über die geeigneten psychotherapeutischen Maßnahmen aufzuklären und diese dann mit Ihnen gemeinsam zu planen.

Hier müssen immer beide sorgeberechtigten Elternteile zustimmen.

Auch gilt es in der Psychotherapie von minderjährigen Kinder und Jugendlichen eine Regelung zu finden, die sowohl dem Einsichtswunsch und -recht der Eltern genügt, aber auch den geschützten Gesprächsrahmen zwischen der Psychotherapeutin und dem Minderjährigen ermöglicht.

Mehr Informationen zu diesem Thema können Sie hier auf dem Informationsblatt zu den Rahmenbedingungen der Kinder-und Jugendlichenpsychotherapie nachlesen.

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