AOK- und BKK-Bosch Facharztvertrag in Baden-Württemberg

Unsere Praxis nimmt an einem speziellen Vertrag für Psychotherapie mit der AOK-Baden-Württemberg teil. Dieser Vertrag nennt sich „Facharztvertrag für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie“, kurz „PNP“.

Diese Vorteile bietet der PNP-Vertrag:

  • Da sich der Zeitaufwand für Bürokratie und Verwaltungsaufwand im PNP-Vertrag deutlich verringern, können wir mehr Patienten in unserer Praxis aufnehmen.
  • Ihre Behandlung muss nicht nach wenigen Sitzungen bei Ihrer Krankenkasse erneut beantragt oder verlängert werden. Sie und Ihre Psychotherapeutin bestimmen den Umfang der Behandlung.
  • Es gibt keine Einschränkung bei den für Sie notwendigen Behandlungsstunden.
  • Dieser Facharztvertrag gibt die Möglichkeit einer zeitnahen Diagnostik und ggf. auch einer Akutbehandlung.

Voraussetzung ist, dass Sie als Versicherter in einer der beiden Krankenkassen Mitglied sind und sich bei Ihrem Hausarzt im Hausarzt-Vertrag eingeschrieben und sich damit mindestens ein Jahr an Ihren Hausarzt binden.

Sind Sie bereits im Hausarztvertrag, können Sie sich hier bei uns in der Praxis in diesen PNP-Vertrag einschreiben.

Wenn Sie in einer der genannten Krankenkassen versichert sind, nennen Sie dies bitte ausdrücklich, wenn Sie sich bei uns melden.

 

Weitere Informationen zum Vertrag finden Sie bei den Krankenkassen selbst:

Für Informationen des AOK-Facharztvertrag klicken Sie hier.

Wenn Sie bei der BKK-Bosch versichert sind, finden Sie hier Informationen dazu.

 

 

Volltextsuche