Psychologischer Teil des Fahreignungsseminars (FES)

Erlangung der Qualifikation zur Durchführung des FES

Durch die Reform des Punktesystems im vergangenen Jahr, hat sich auch das Verfahren bezüglich des Punkteabbaus verändert.
Bisher reichte es für Psychotherapeuten aus, wenn sie die Ausbildung des amtlich anerkannten verkehrspsychologischen Beraters absolviert hatten.
Nun muss zusätzlich die Erlaubnis zur Durchführung eines Fahreignungsseminars vorgewiesen werden, um den Punkteabbau nach der neuen Regelung durchführen zu dürfen.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Sie den psychologischen Teil des Fahreignungsseminars nun in unserer Praxis absolvieren können.

Sie erreichen uns hierzu in unseren telefonischen Sprechzeiten oder dürfen Ihre Anfrage auch gerne via Mail an uns richten.

                                                                                                                                                   
Nähere Informationen zum Punkteabbau finden Sie hier. 

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