Supervision für Menschen in Heil- und Lehrberufen

An Personen, die beruflich mit hilfsbedürftigen oder minderjährigen Menschen zu tun haben, stellen sich besondere Anforderungen. Aus dem engen Umgang mit den Hilfsbedürftigen ist ein erhöhter Bedarf an Reflexion der eigenen Arbeit, dem Umgang mit den Hilfsbedürftigen und der Arbeit im Team ein Muss!

Darüber hinaus dient die Supervision der "Psychohygiene" und damit der Prävention der weit verbreiteten Burn-Out-Erkrankung bei Lehrenden und Helfenden. So ist neben der Reflexion der beruflichen Situation immer auch  das Zusammenspiel von Beruflichem und Privatem zu prüfen, oder müssen auch wichtige berufliche Entscheidungen erörtert werden.

Eine Supervision bietet den Rahmen um unter professioneller Anleitung Dinge zu besprechen, für die im Berufsalltag die Zeit fehlt, die aber gerade für die Arbeit im Alltag und für funktionierende Kooperationen als Entlastungsfunktion wichtig sind. Die Themen werden vom Supervisanden bestimmt und reichen von der Fallbearbeitung über die Bearbeitung von Konflikten - ggf. auch innerhalb der Gruppe - bis hin zur Entwicklung neuer Konzepte oder Strukturen. Zielpunkt der Supervision ist aber immer die Arbeit, Supervision ist kein Ersatz für eine Psychotherapie.

Die Supervision kann als Einzelsupervision (z.B. bei Leitungspersonen), als Gruppensupervision (z.B. für KollegInnen unterschiedlicher Einrichtungen) oder als Teamsupervsion (z.B. das Team einer Station) in Anspruch genommen werden.

Frau Sabine Schäfer ist anerkannte Supervisorin der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg. Die Supervision ist für approbierte Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Ärzte bei den entsprechenden Kammern als anerkannte Fortbildung im Sinne des SGB V anerkennungsfähig.

 

 

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