Die Reform der Psychotherapie-Richtlinien ist seit dem 01.04.2017 in Kraft

Liebe Kollegen und Kolleginnen, liebe Patienten und Patientinnen,

die ambulante Psychotherapeutische Versorgung wurde zum 01.04.2017 vom gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) grundlegend refomiert.

Diese Reform führt - ganz neu - Psychotherapeutische Sprechstunden und Akutbehandlungen ein. Diese dienen einer orientierenden Abklärung, ob und wenn ja, welche Massnahme für den Patienten richtig ist, als auch eine unbürokratische schnelle Aufnahme für Patienten in akuten Situationen. 

Auch wurde das bürokratische sehr aufwändige Antrags- und Gutachterverfahren entscheident vereinfacht und soll so zu - wenn auch kleineren - neuen zeitlichen Kapaziäten für Psychotherapie am Patienten (anstatt am Schreibtisch) dienen.

Gerne möchten ich Ihnen diese Reform näher bringen. Sie finden dazu einmal Artikel in der PsychotherapieAktuell:

Schäfer, S. / Mechthild Lahme (2017).101 Fragen und Antworten zur Psychotherapie-Richtlinien und Psychotherapie-Vereinbarung.Psychotherapie Aktuell 02/2017. DPtV S. 36-48

Schäfer, S./ Best, D. (2017), Jetzt wird es konkret. Update zur Reform der Psychotherapie-Richtlinien.Psychotherapie Aktuell 01/2017.DPtV S. 6-23.

Schäfer, S. (2016). Alte Strukturen endlich aufgebrochen. Reformierte Psychotherapie-Richtlinien verabschiedet. Psychotherapie-Aktuell 03/2016. DPtV. S. 7-21

Weiter können Sie als DPtV-Mitglied im Mitgliederbereich usnrer DPtV-Homepage ein Schulungs-Video kostenfrei ansehen, in dem ich gemeinsam mit Herr Dieter Best alle wichtigen Details zur Umsetzung der Reform in der Prsychotherapeutischen Praxi vorstelle.

 

 

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Reform der Psychotherapie-Richtlinie 2017