Antragstellung

Zunächst müssen Sie gemeinsam mit Ihrer Psychotherapeutin einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Das gesamte Bewilligungsverfahren kann je nach Art der beantragten Therapie und der Regelungen bei Ihrer Krankenkasse ein bis mehrere Wochen dauern.

Sind Sie gesetzlich versichert erhalten sowohl Sie als auch wir in der Praxis eine Bestätigung über die Genehmigung der beantragten Psychotherapie.

Sind Sie privat und/oder über die Behilfe versichert erhalten nur Sie die Bestätigung über die Genehmigung. Hier bitten wir Sie uns alsbald eine Kopie der Genehmigung zukommen zu lassen.

Erst nach der Genehmigung können die Kosten für Ihre Psychotherapie von Ihrer Versicherung übernommen werden. In dringenden Fällen können Sie aber auch in der Zwischenzeit einige Gesprächstermine erhalten.

Sind die genehmigten Sitzungen nach einiger Zeit aufgebraucht und kommen wir beide zu dem Schluss, dass Sie noch weitere Sitzungen benötigen, gibt es in der Regel die Möglichkeit einen Fortführungsantrag bei Ihrer Krankenversicherung zu stellen.

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Die Anmeldung der Psychotherapeutischen Praxis.
Anmeldung