Therapieverfahren

Von den Krankenkassen werden 3 Psychotheapieverfahren anerkannt und damit finanziert:

  1. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TfP)
  2. Verhaltenstherapie (VT) und
  3. Analytische Psychotherapie (AP).

In unserer Praxis bieten wir sowohl Verhaltenstherapie als auch Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als Kassenleistung an. Gesprächspsychotherapie nach Rogers wird ebenfalls von mir angeboten, ist jedoch keine Kassenleistung.

Die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

beruht auf den Grundsätzen der psychoanalytischen Theorie. Sie geht von inneren, unbewussten Konflikten aus, die jeder Mensch in sich trägt, und die zur gegenwärtigen Erkrankung bzw. Krise des Patienten geführt haben. Das besondere Augenmerk liegt dabei auf der Klärung/Erörterung von Erlebnissen, die der Patient in seiner Kindheit und Jugend gemacht hat in Verbindung mit den aktuellen Konflikten. Die Therapie hat die Bewusstmachung und Lösung der unbewussten Konflikte zum Ziel. Durch die neu gewonnenen Einsichten ergibt sich schließlich eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation des Patienten.

Die Verhaltenstherapie

setzt eher am akuten Problem des Patienten an. Dabei wird versucht, den Patienten auf seine Verhaltensmuster aufmerksam zu machen, mit denen er auf Schwierigkeiten und Herausforderungen in seinem Leben reagiert. Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass Verhaltensmuster erlernt sind und somit auch neu erlernt werden können. Verhaltensweisen können dabei sowohl körperliche als auch kognitive Prozesse betreffen. Durch die Analyse der eingefahrenen Verhaltensweisen wird dem Patienten ermöglicht, Alternativen zu seinem bisher gewohnten Handlungsschema in Betracht zu ziehen und zu erlernen. 

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Verschiedene Bücher der Psychotherapie.